Kläger geben sich zufrieden

Rechtsstreit um Fotos von ICF-Anlässen definitiv beigelegt

21 Personen, die an ICF-Anlässen mit Erlaubnis der Freikirche fotografiert wurden, versuchten die Veröffentlichung der Fotos zu verbieten. Nun haben sie ihre Klage zurückgezogen. Fotograf Christian Lutz darf die Fotos behalten, allerdings gilt das Publikationsverbot seines Buches «In Jesus' Namen» weiterhin.
Cover des Buches «In Jesus' Name» von Christian Lutz mit Zensurbalken
Christian Lutz
ICF-Mediensprecher Nicolas Legler


Bereits am letzten Dienstag, dem 23. September, erklärten sich die Kläger vor dem Bezirksgericht Zürich bereit, einen Vergleich einzugehen und den Antrag auf ein Publikationsverbot der Fotos ohne vorgängige Zustimmung der Betroffenen, falls diese für Dritte erkennbar sind, zurückzuziehen. Bis gestern hätten die 21 Personen aus dem Umfeld der Freikirche ICF Zürich noch Zeit gehabt, den Fall an eine höhere Instanz weiterzuziehen. Von diesem Widerrufsrecht machen sie keinen Gebrauch. Wie ICF-Mediensprecher Nicolas Legler auf Anfrage von Livenet erklärte, habe man sich auf einen Vergleich einigen können. «Wir werden den Fall nicht weiterziehen.»

Publikationsverbot für Fotoband bleibt bestehen

Bei der Auseinandersetzung ging es um die Publikation der Fotos, die der Westschweizer Fotograf Christian Lutz an ICF-Anlässen gemacht hatte. 21 abgebildete Besucher sahen durch die Bilder ihre Persönlichkeit verletzt und wehrten sich gegen die Veröffentlichung im Rahmen des Fotobands «In Jesus‘ Name». Dies mit Erfolg: Ende 2012 konnten sie per richterlicher Verfügung das Erscheinen des Fotobuchs provisorisch verhindern. «Die Publikation des Fotobuchs ist weiterhin verboten», sagt ICF-Sprecher Legler. Jedoch die Fotos dürfe Christian Lutz behalten.

In einer schriftlichen Stellungnahme schreiben die Kläger hinsichtlich einer weiteren Verwendung der Fotos: «Es wird sich zeigen, ober Herr Lutz aus der Sache gelernt hat und dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen künftig gebührend Rechnung trägt, wie es jeder andere professionelle Fotograf auch tut.»

Wenig Aussichten auf Erfolg

Obwohl die Sachlage ähnlich wie beim Fotobuch «In Jesus‘ Name» war, hatte der Richter den Klägern deutlich signalisiert, dass ein Verbot der Veröffentlichung wenig Chancen gehabt hätte. Dazu die offizielle Stellungnahme auf ICF-Seite: «Das Gericht hätte den Antrag in der Sache abgewiesen, wie sich während der Verhandlung abzeichnete. Eine andere Lösung – schon aus Kostengründen – zeichnete sich nicht ab.» Deshalb sei man auf den Vergleich eingegangen.

Zur Webseite:
ICF
Lutz Photo

Datum: 02.10.2014
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet

Publireportage
Werbung
Livenet Service
Werbung