EVP

Kinder haben Anrecht auf Vater und Mutter

Die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare, in einer am Dienstag im Bundeshaus übergebenen Petition verlangt, mutet dem Kind vorsätzlich eine Vater- oder Mutterentbehrung zu. Laut der EVP lässt sich dies durch nichts rechtfertigen. Die Pressemitteilung im Wortlaut:
mother and father

Heute Dienstag wird im Bundeshaus eine Petition deponiert, die ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare verlangt. Die EVP weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Forderung das Kindeswohl ausser Acht lässt und deshalb inakzeptabel ist. Nicht das Kind steht dabei im Zentrum, sondern der Kinder- und Adoptionswunsch der gleichgeschlechtlichen Paare. Das Wohl des Kindes, sein Recht auf Vater und Mutter, sein Aufwachsen in der Geschlechterspannung seiner Eltern haben jedoch Vorrang.

„Die Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar mutet dem Kind vorsätzlich die Entbehrung von Vater oder Mutter zu. Das lässt sich durch nichts rechtfertigen", stellt EVP-Nationalrätin Maja Ingold fest. Es gibt mehr Ehepaare, die ein Kind adoptieren möchten, als einer Adoption bedürftige Kinder. Weshalb diesen Kindern das Recht auf Vater und Mutter verweigern? Kinder und Jugendliche haben gemäss Verfassung Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.

Kinder und Jugendliche haben Anrecht auf eine Mutter und einen Vater, idealerweise in der gleichen Familie. Es ist für ihre Entwicklung von grosser Bedeutung, dass sie mit beiden Geschlechtern Beziehungen pflegen können. Das passiert nirgends so eng und intensiv wie im Elternhaus. Die Forschung liefert deutliche Hinweise, dass es dem Kind einen Entwicklungsvorteil bietet, wenn es in der männlich-weiblichen Doppelstruktur von Vater und Mutter aufwächst und so ein konkretes Mutter- und Vaterbild hat. Die EVP hält damit fest:

- Jedes Kind hat Anrecht auf Mutter und Vater. In der Struktur einer gleichgeschlechtlichen „Familie" wird dieses Recht dem Kind geplant und bewusst verwehrt. Das ist eine grundlegende Verletzung des Kindesrechts.

- Ein Kind, das in dem Bewusstsein aufwächst, seine beiden Eltern seien zwei Frauen oder zwei Männer, wird in seinem Wissen um seinen zweigeschlechtlichen Ursprung manipuliert. Das ist ein unzulässiger Eingriff und kann sich negativ auf seine Identitätsbildung auswirken.

- Die besten Voraussetzungen zur Entwicklung einer sicheren Geschlechtsidentität hat ein Kind, wenn es in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater aufwachsen kann. Bei einem gleichgeschlechtlichen Frauen- oder Männerpaar wird dieser Entwicklungsvorteil dem Kind bewusst vorenthalten.

- Wenn Vater oder Mutter tragischerweise fehlen wie etwa bei Alleinerziehenden, hat das Kind die Möglichkeit, diesen Verlust zu betrauern und konstruktiv zu bearbeiten. Wenn dem Kind dagegen vermittelt wird, eine gleichgeschlechtliche „Familie" sei eine vollständige, nur eben alternative Familienform, verhindert dies, dass das Kind den realen Verlust von Vater oder Mutter betrauern kann.

- Für eine gleichgeschlechtlich lebende Person kann es kennzeichnend sein, dass sie das andere Geschlecht in der Nähebeziehung nicht haben will oder haben kann. Das kann sich erschwerend und hemmend auf die Identitätsentwicklung eines Kindes des anderen Geschlechts auswirken.

- Für Mädchen ist der Vater das wichtigste Rollenvorbild dafür, was es selbst einmal von einem Mann erwarten kann. Studien zeigen: Adoleszente Mädchen, die ohne Vater aufgewachsen sind, haben grössere Nähe-Distanz-Probleme zu gleichaltrigen Jungen und werden häufiger ungewollt schwanger.

Bei allem Verständnis für den Kinder- und Adoptionswunsch gleichgeschlechtlicher Paare: Bei der Güterabwägung zwischen den Bedürfnissen muss man dem Kindeswohl den Vorzug geben um seiner besonderen Schutzwürdigkeit willen.

 

Datum: 17.06.2010
Quelle: EVP Schweiz

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