Landeskirche

Zürcher Kirchensynode debattiert über reformierten Gottesdienst

Woran lässt sich reformierter Gottesdienst erkennen? Die Synode der reformierten Zürcher Landeskirche diskutierte am Dienstag einen Bericht des Kirchenrates zur «Zürcher Liturgie». Damit wird die Abfolge von fünf Schritten in der Gottesdienstgestaltung bezeichnet (Sammlung, Anbetung, Verkündigung, Fürbitte, Sendung und Segnung), die heute weit verbreitet ist.
Die Kirche von Sternenberg, die höchstgelegene im Kanton.
Die Streetchurch wagt Neues.
Um Worte nie verlegen: Der zurücktretende Kirchenrat Marcel Riesen am Dienstag im Rathaus.
In der Stadtzürcher Jugendkirche geht die Post ab.

Anlass zur kontroversen Debatte gab ein Postulat von Pfarrer Jürg Wichser, Sitzberg. Er wollte wissen, wie es mit der diesbezüglichen Kompetenz der Pfarrerinnen und Pfarrer aussehe, wie hoch die Verbindlichkeit der «Zürcher Liturgie» sei bzw. sein sollte und welche Rolle dabei der Musik zukomme. In seinen Ausführungen kam der Kirchenrat zum Schluss, dass sich die «Zürcher Liturgie» bewährt und in den Kirchgemeinden «mittlerweile ein hohes Mass an Verbindlichkeit» erreicht habe. Zudem werde die entsprechende Aus- und Weiterbildung der Pfarrschaft laufend ausgebaut.

Wenn nur wenige den Gottesdienst besuchen…

Zwar stimmten die vorberatende Kommission und der Postulant dem kirchenrätlichen Bericht (Wertschätzung der «Zürcher Liturgie») grundsätzlich zu. Doch sie legten dar, die zentralen Punkte des Postulates würden nicht beantwortet. Das Thema sei zuwenig ausgelotet, die gegenwärtige Situation in den Gottesdiensten werde verharmlost und beschönigt, die liturgische Kompetenz der Pfarrerinnen und Pfarrer und damit deren Ausbildung müssten stärker in den Blick genommen werden, die Aussagen zur Rolle der Musik seien zuwenig pointiert und schliesslich hätte die Frage der Verbindlichkeit der «Zürcher Liturgie» ernster genommen werden müssen. Ein Pfarrer regte darum auch gleich einen Liturgie-Artikel für die kommende Kirchenordnung an.

Vielfalt – oder bestimmtes Gepräge fördern?

In seiner Entgegnung wies Kirchenrat Marcel Riesen darauf hin, dass es selbstredend nötig sei, an allen diesen Punkten weiterzuarbeiten. Eine Postulatsantwort könne dazu aber nicht der Ort sein, weil sonst ein umfassendes Werk hätte vorgelegt werden müssen. In der weiteren Diskussion stand insbesondere die Frage im Vordergrund, ob eine Vielfalt der Liturgien zu fördern sei oder ob eben gerade dies zu einer Verwässerung der Gottesdienste führe. Nicht vergessen werden dürfe in der Liturgiefrage zudem die zentrale Bedeutung der Pfarrperson und ihres inneren Engagements. Grosse Einigkeit bestand am Schluss darüber, dass der Gottesdienst das Herzstück des kirchlichen Lebens sei und dass darum seiner Gestaltung, der Liturgie, grosse Beachtung geschenkt werden müsse. Der Bericht des Kirchenrates wurde schliesslich mit grossem Mehr zustimmend zur Kenntnis genommen.

Einheitliche Regelung der Spitalseelsorge

Die Kirchensynode setzte im weiteren ihre ausgedehnten Beratungen von letzter Woche zur Spitalseelsorge fort. Einigkeit bestand darüber, dass eine kantonale Regelung der Seelsorge in den Spitälern und Krankenheimen dringend nötig sei. Uneinig war man sich jedoch bezüglich des Vorgehens. Schliesslich wurde eine Motion in abgeänderter Form ohne Gegenstimme überwiesen. Sie fordert eine Neuregelung der Spitalseelsorge bis 1. Januar 2009, entweder durch gesonderte Vorlage an die Kirchensynode oder im Rahmen der Gesamtrevision der Kirchenordnung.

Kirchenrat Marcel Riesen verabschiedet

Die Kirchensynode verabschiedete Marcel Riesen, der auf Ende Jahr aus dem Kirchenrat zurücktritt. Der Regierungsrat hatte ihn zum leitenden Jugendstaatsanwalt des Kantons gewählt. Marcel Riesen wurde 2002 in den Kirchenrat gewählt. In seine Amtszeit als Vorsteher des Ressorts Gemeindedienste fielen wichtige Geschäfte wie die Einrichtung der Bahnhofkirche und die Schaffung der Jugendkirchen in Zürich und Winterthur.

Unterstützung für Kirchgemeinde-Sekretariate

Mit einem Postulat wollte Bernhard Neyer, Volketswil, vom Kirchenrat wissen, wie die Sekretariate der Kirchgemeinden künftig besser unterstützt werden können. In seinem Bericht zeigt der Kirchenrat auf, dass er «für die Organisations- und Arbeitsabläufe der wichtigsten Verwaltungsaufgaben» Standards erarbeiten will. Ziel dieser Standards sollen «Kirchgemeinde-Sekretariate mit rechtskonformen, zeitgemässen und kostenschonenden Verwaltungsbereichen» sein.

Quelle: Kirchlicher Informationsdienst, Bearbeitung Livenet

Datum: 30.11.2006

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