Bundesgericht bestätigt kantonale Praxis
Konfessionslose müssen Pfarrer mitzahlen
Das Bundesgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Bern gegen eine Atheistin gestützt. Die Freidenkerin lehnte es ab, dass ihre Steuergelder kirchlich verwendet werden. Sie kam damit vor Gericht nicht durch.
Die Beschwerdeführerin ist Atheistin und Freidenkerin und aus der evangelisch-reformierten Kirche ausgetreten. Sie sieht ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt, weil mit ihren Steuergeldern die Löhne der Pfarrer der Landeskirchen bezahlt würden. Es bestehe kein öffentliches Interesse daran, dass der Kanton Bern aus den allgemeinen Steuereinnahmen 445 Pfarrer besolde.
«Glaubensfreiheit nicht betroffen»
Das Bundesgericht äusserte Verständnis dafür, dass die Freidenkerin nicht indirekt die Pfarrerlöhne mitfinanzieren wolle, kommt aber dennoch zum Schluss: «Die Steuerpflicht kann von vornherein nicht mit Argumenten bestritten werden, die die Mittelverwendung durch den Staat betreffen.» Weil die Verbindung zwischen Mittelbeschaffung und -verwendung lose sei, könne nicht gesagt werden, der Einzelne unterstütze mittels seiner Steuern eine bestimmte Religionsgemeinschaft. Nur in diesem Fall wäre die Glaubens- und Gewissensfreiheit einer Person betroffen. Zudem werde ein verschwindend kleiner Anteil vom Gesamtbudget für Kultuszwecke verwendet.
Es spiele keine Rolle, ob der Staat aus den allgemeinen Mitteln die Pfarrer selber besolde oder er den anerkannten Kirchen entsprechende Beiträge ausrichte und diese daraus die Löhne ihrer Geistlichen bezahlten. Der Staat richte auch in anderen Bereichen – etwa in der Form von Stipendien – direkt Beiträge an den Lebensunterhalt von Personen aus, deren Tätigkeit er für förderungswürdig erachte.
Durch Strassburg gestützt
Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Frau ab und beruft sich dabei auch auf die Strassburger Rechtsprechung zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Demnach kann die Zahlung der Steuern zum Beispiel nicht unter Berufung auf Gewissensgründe verweigert werden, weil 40 Prozent davon für Rüstungsausgaben verwendet werden.
Quelle: Kipa
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