Adoption
Ständeratskommission fällt polarisierenden Entscheid
Homosexuellen-Organisationen fordern das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Die Rechtskommission des Ständerates schlägt der kleinen Kammer vor, vom Bundesrat dazu eine Vorlage ausarbeiten zu lassen. Der entsprechenden Petition hatte der Nationalrat in der Herbstsession keine Folge gegeben.
Die Ständeratskommission schlägt vor, dass Erwachsene künftig unabhängig von Zivilstand und Lebensform Kinder adoptieren dürfen. Bedingung sei jedoch, dass die Adoption für das Kind die beste Lösung sei. Die ständerätliche Kommission verweist bei ihrer ohne Gegenstimme verabschiedeten Motion darauf, dass es zahlreiche sogenannte Regenbogenfamilien mit einem stabilen Familiensystem gebe. Dies behauptet die Petition «Gleiche Rechte für alle Familien».
Das Recht des Kindes
Die EVP lehnt die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare entschieden ab. «Das Wohl des Kindes muss absolute Priorität haben gegenüber allen anderen Wünschen», hält die EVP in einer Stellungnahme fest. «Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine Mutter und einen Vater, idealerweise in der gleichen Familie.» Bei der Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar werde dieses Recht dem Kind geplant und bewusst verwehrt und das Wohl des Kindes ausser Acht gelassen. Laut der EVP hat ein Kind, «die besten Voraussetzungen zur Entwicklung einer sicheren Geschlechtsidentität, wenn es in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater aufwachsen kann». Von der EDU lag bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor.
Eltern: gleich ob Mann oder Frau?
Eben dies bestreiten Schwulen- und Lesbenorganisationen mit Unterstützung von linken und liberalen Politikern. Am Aktionstag «Ja zur Aufhebung des Adoptionsverbotes» am 7. Mai 2011 auf dem Bundesplatz in Bern wurde behauptet, für ein liebendes und förderndes Umfeld spiele die sexuelle Orientierung der Eltern keine Rolle. Liebende Eltern könnten «genauso gut» zwei Frauen oder zwei Männer sein. (Im Bericht vom Aktionstag ist in Verneinung der biologischen Realität von «zwei Müttern oder zwei Vätern» die Rede.)
Skepsis im Nationalrat
Es braucht die Zustimmung des Ständerates und des Nationalrates, bevor der Bundesrat eine Gesetzesänderung ausarbeiten und vorlegen muss. Die grosse Kammer hatte die Petition des «Vereins Familienchancen» im September mit 97 zu 83 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt. Die EVP-Nationalrätin Maja Ingold hielt als Sprecherin der vorberatenden Kommission fest, in der Adoptionsfrage stehe das Kindesrecht auf Vater und Mutter und auf besonderen Schutz der Unversehrtheit auf dem Spiel.
Eingetragene Partnerschaften seit 2007 möglich
In der Schweiz können homosexuelle Paare ihre Gemeinschaft seit dem 1. Januar 2007 rechtlich absichern; 2005 hatte das Schweizer Stimmvolk das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft in einer von EDU und EVP ermöglichten Referendumsabstimmung klar bestätigt. Keinen Zugang haben homosexuelle Paare zur Adoption und zu Methoden der künstlichen Fortpflanzung. Die Bereitschaft der Homosexuellen-Organisationen, dies nicht zu fordern, war im Abstimmungskampf ein entscheidendes Argument für die Zustimmung zur eingetragenen Partnerschaft. Die Schweizer Bischöfe wie auch die evangelischen Parteien EVP und EDU hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Sie lehnen auch ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ab.
Weiter gehende Forderungen
Ein Blick über den Atlantik zeigt, dass bei der Gewährung des Adoptionsrechts an homosexuelle Paare weitergehende Forderungen zu gewärtigen sind, die auf die Verwischung von Geschlechteridentität zielen. Der Senat des US-Bundesstaats Massachusetts hat am 16. November 2011 im Rahmen der «Transgender Equal Rights Bill» Gesetzesänderungen verabschiedet, die die Diskriminierung von «Transgender»-Personen verbietet. Das Gesetz garantiert etwa den Zugang zu Einrichtungen des anderen Geschlechts, aufgrund der «Gender-Identität oder –Lebensweise» (gender identity or expression). Verhalten aufgrund der behaupteten Gender-Identität wird in Gesetzen, die sogenannte Hass-Verbrechen unter Strafe stellen, eigens geschützt. Laut dem konservativen Nachrichtendienst LifeSiteNews darf Männern, die sich als Frauen geben und kleiden, deswegen eine Anstellung etwa in einer Schule nicht mehr verweigert werden. Massachusetts ist der 16. Bundesstaat der USA mit solchen Regelungen.
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