Unflexibel: Nein zur 11. AHV-Revision
Gegen die 11. AHV-Revision wurde das Referendum ergriffen; sie kommt darum am 16. Mai zur Abstimmung. Livenet bringt Pro und Kontra zur Vorlage. Nationalrat Heiner Studer (EVP, AG) plädiert für ein Nein.
Mit der 11. AHV-Revsion wird das ordentliche Rentenalter für Frauen ab 2009 auf 65 Jahre festgelegt. Dies bedeutet Mehreinnamen von 445 Millionen Franken. Männer und Frauen können insgesamt 36 ganze oder 72 halbe Monatsrenten vorbeziehen, d.h. ab dem 59. die halbe oder ab dem 62. Altersjahr die ganze Altersrente. Die Kürzung der Rente erfolgt nach versicherungstechnischen Kriterien.
Als Ergänzung zum erleichterten Vorbezug, der den Frauen mit der 10. AHV-Revision zugestanden wurde, können Frauen der Jahrgänge 1948 bis und mit 1952 zwölf ganze Monatsrenten mit dem bevorzugten Kürzungssatz von 3,4 Prozent vorbeziehen. Neu sind ein Aufschub der halben Jahresrente sowie ein unterjähriger Aufschub möglich. Durch den Aufschub erhöht sich die Rente für den Rest des Lebens.
Weniger für Witwen ohne Kinder
Die Revision bringt im Bereich der Renten Einsparungen für Witwen ohne Kinder bzw. mit Kindern mit bereits beendeter Ausbildung. Ueber den Zeitraum von 15 Jahren wird die Witwen- und Witwerrente schrittweise von 80 auf 60 Prozent der Altersrente gesenkt. Daraus ergeben sich Einsparungen von 250 Millionen Franken.
Die Renten werden alle drei (bisher alle zwei) Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Die Anpassung erfolgt früher, sobald die Teuerung seit der letzten Anpassung vier Prozent übersteigt. Dadurch werden 150 Millionen gespart.
Gleichstellung der Frauen
Bei den erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentnern wird der Freibetrag von monatlich 1'400 Franken aufgehoben. Daraus ergeben sich Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken, abzüglich 120 Millionen Beitrag für die Verbesserung der Renten der Erwerbstätigen im AHV-Alter. Bei einer Annahme der 11. AHV-Revision wird die Entlastung insgesamt 925 Millionen Franken betragen.
Die Erhöhung des Rentenalters im Sinne der Gleichstellung ist richtig. Die Anpassung der Witwen- und Waisenrenten kann mitgetragen werden. Zu unterstützen ist die volle Beitragspflicht für AHV-Rentnerinnen und -Rentner.
Bei tieferen Einkommen kaum Vorbezug möglich
Der grosse Kampf bei der 11. AHV-Revision war die Frage der Abfederung des Vorbezugs. Aus EVP-Sicht hätten zumindest 400 Millionen Franken dafür eingesetzt werden sollen, die AHV-Renten tieferer Einkommen bei einem Vorbezug nur bescheiden reduzieren zu müssen. Ohne diese Abfederung wird die Flexibilisierung für zu viele zu einer Unmöglichkeit, da sie diese Reduktion nicht verkraften können.
Falsch ist zudem die neu vorgeschlagene Teuerungsanpassung alle drei statt wie heute alle zwei Jahre. Namens der EVP-Vertreter reichte ich im Nationalrat einen Vorstoss ein, welcher bei der nächstmöglichen Revision eine richtige Flexibilisierung erreichen will. Diese Motion wurde als Postulat überwiesen und muss deshalb geprüft werden.
Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuern für AHV und IV
Ab 2009/10 werden zusätzliche Mittel für die AHV erforderlich sein. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, für die Beschaffung der benötigten Mittel zur Finanzierung der Renten bis 2015 eine Anpassung der Mehrwertsteuer um ein Prozent vorzusehen. Ein Mehrwertsteuerprozent bringt Mehreinnahmen in der Höhe von 2,9 Milliarden Franken. Diese Erhöhung würde erst erhoben, wenn sie aufgrund der Zahlen notwendig würde. Ein entsprechendes Gesetz wird dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Invalidenversicherung muss finanziell konsolidiert werden. Deshalb ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozent unerlässlich, um den unmittelbaren Bedarf der IV decken zu können. Für die IV würden ab dem Jahr 2005 jährlich rund 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen resultieren. Aufgrund der wachsenden Defizite braucht die IV dieses Geld dringlich.
Webseite der EVP: www.evppev.ch
Autor: Heiner Studer
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