Blasphemieverbot

Braucht die Glaubensfreiheit einen Artikel im Strafgesetzbuch?

Die Freidenker haben die Ereignisse bei «Charlie Hebdo» zum Anlass genommen, gegen den Artikel 261 StGB zu protestieren. Was spricht noch für die Beibehaltung des Artikels?
Gipfelkreuz
Redaktor Fritz Imhof

Eigentlich geht es in Art. 261 StGB gar nicht um Gotteslästerung. Konkret lautet er: «Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen – insbesondere den Glauben an Gott – beschimpft oder verspottet, oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, der kann zu einer Busse verurteilt werden.»

Ähnlich lautet der Paragraf 166 im deutschen Strafgesetz: Er ahndet Schriften, die «religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse anderer in einer Weise beschimpfen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.»

Bergführer wegen Vandalen an Gipfelkreuzen verurteilt

In der Schweiz wurde der Artikel vor fünf Jahren letztmals angewandt, als ein Bergführer drei Gipfelkreuze zertrümmerte, weil sie ihn störten. Er erhielt Support von den Freidenkern. In Deutschland wurde der Artikel in den letzten Jahren nicht mehr angewandt, und er wird auch von Christen, zum Beispiel von Ingo Friedrich, Mitglied der Initiative «Christ und Jurist» in einem idea-Beitrag infrage gestellt.

Und in der Schweiz? Radio SRF hat sich herumgehört und zitiert Stimmen sowohl aus SVP wie aus SP, die sich für die Beibehaltung des Paragrafen aussprechen.

SVP: «Das gehört eben auch zur Toleranz»

SVP-Nationalrat Gregor Rutz ist zwar der Auffassung, «dass man seine Meinung und seine Ansichten auch in religiösen Fragen offen machen darf in einer Demokratie.» Trotzdem findet er den Artikel sinnvoll, denn die Bestimmung betreffe nicht nur mündliche Äusserungen, sondern auch «handfeste Störungen der Ausübung des Glaubens» gewisser Leute. «Das gehört eben auch zur Toleranz. Darauf muss man achten in einem liberalen Staat.»

SP: «Schutz der Religionsfreiheit» 

Ohne Wenn und Aber stellt sich die SP hinter den Artikel. Und sie wehrt sich auch gegen die Bezeichnung Blasphemie-Artikel, wie Michael Sorg, Mediensprecher der SP Schweiz, gegenüber Radio SRF sagte. «Sie täuscht darüber hinweg, dass dieser Artikel in erster Linie den Schutz der Religionsfreiheit gewährleisten soll.» Diese sei auch in der Bundesverfassung geschützt. «Deshalb muss sie logischerweise auch mit einem Gesetz geschützt werden.»

Der Artikel wird immer wieder mit unterschiedlichen Argumenten und vor dem Hintergrund von neuen Ereignissen bekämpft. In Deutschland und der Schweiz ist jedoch die Sensibilität gegenüber der Störung des Religionsfriedens höher als im betont säkularen Staat Frankreich. Das Land macht den Spagat zwischen grenzenloser Verteidigung der Meinungsfreiheit und einer zunehmenden Anzahl muslimischer Bürger, welche sich durch Karikaturen sehr verletzt fühlen. Das birgt auch in der Zukunft Sprengstoff. Derweil verzichten Zeitungen im deutschsprachigen Raum gemeinhin auf Mohammed-Karikaturen. Nicht nur wegen dem Gesetz, sondern aus Vernunft und mit Rücksicht. Schön wäre, wenn sich die Einsicht durchsetzte, dass man ebenso auf verletzende Jesus-Karikaturen verzichtet.

Datum: 26.01.2015
Autor: Frirtz Imhof
Quelle: Livenet

Werbung
Livenet Service
Werbung