Wegen Islamkritik

Religionslehrer zu Unrecht entlassen

Weil sich ein Schüler über islamkritische Aussagen beschwert hatte, entliess die katholische Kirchgemeinde Stadt Luzern einen Religionslehrer fristlos. Nun hat das Luzerner Kantonsgericht die Kirchgemeinde zurückgepfiffen und die Kündigung als rechtswidrig beurteilt.
Hofkirche Luzern

Der Religionslehrer hatte im Unterricht unter anderem die verminderten Rechte von Frauen im Islam, den doppelten Wert des Mannes im Koran und das Recht der Männer, ihre Frauen zu schlagen, kritisiert. Ausserdem legte er Bücher auf mit Titeln wie «Der Islam nimmt die Welt ein» oder «Rechte der Frauen im Islam».

Objektive Darstellung: würdigend und kritisch

Die Schulleitung dispensierte den Schüler und forderte den Religionslehrer zu einer Stellungnahme auf. Mit der Bemerkung, Religionen seien in einer beschreibenden und nicht wertenden Form zu behandeln. Der Lehrer wehrte sich jedoch gegen die Vorwürfe. Er behandle den Islam «objektiv» und «durchaus auch würdigend», schrieb er dem Schulleiter. Doch, dass beim Islam auch kritische Punkte erwähnt werden müssten, sei «indiskutabel».

Die zum Islam angeführten Bücher, die öffentlich ausgelegt und jederzeit einsehbar seien, würden vor allem durch deren thematische Breite und Inhalte überzeugen, und es handle sich nicht etwa um «Hetz-Schriften».

Fristlose Entlassung trotz Überarbeitung des Themenblocks

Dennoch musste der Lehrer die Grobplanung zum Themenblock Islam überarbeiten und kritische Literatur austauschen. Das nützte ihm nichts. Die katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern kündigte schliesslich dem 62-Jährigen aufgrund seiner islamkritischen Aussagen fristlos. Die Vertrauensbasis zwischen ihm und der Schulleitung wie auch der Kirchgemeinde sei so fundamental erschüttert, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei.

Nun bekam er vor Gericht Recht: Die Kündigung der katholischen Kirchgemeinde der Stadt Luzern war unverhältnismässig und rechtswidrig, heisst es im Urteil des Kantonsgerichts. Es sah keine Anzeichen dafür, dass der Religionslehrer seine persönliche Haltung in unvertretbarer Weise in den Unterricht habe einfliessen lassen.

Die Begründung des Gerichts

Entscheidend war für das Gericht, dass der Lehrer während 18 Jahren im Dienst der katholischen Kirche gestanden hatte und zum Zeitpunkt der Kündigung 62 Jahre alt war. «Anstelle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses hätte die Möglichkeit bestanden, die Unterrichtseinheit zum Islam von einer anderen Religionslehrperson durchführen zu lassen oder diese durch ein anderes Thema zu ersetzen.»

Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.

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Datum: 22.10.2015
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / zentralplus.ch

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