Beschwerde abgewiesen

VBG erhält kein Bundesgeld mehr

Livenet berichtete Mitte Juni, dass einige Jugendverbände aufatmen können, weil die J+S-Beiträge aufgestockt werden. Aber einige haben schlechten Bericht erhalten: Die VBG etwa bekommt keine Subventionen mehr. Das Bundesverwaltungsgericht stützt den BSV-Entscheid.
Begegnungsort Bibel, ein Projekt der VBG.
Die Gemeinschaft mit Gleichgesinnten ist wichtig für Jugendliche.
Benedikt Walker

Etlichen «glaubensbasierten Werken» hat das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV unverhofft die Fördergelder gestrichen. Verschiedene der betroffenen christlichen Bewegungen und Jugendverbände reichten Beschwerden ein. In einem ersten Fall hat nun das Bundesverwaltungsgericht gemäss einem NZZ-Bericht entschieden: Die VBG werden keine Subventionen mehr erhalten. Bei anderen Werken wie Adonia oder Besj ist der Entscheid noch ausstehend. Nicht betroffen von den Streichungen sind der Cevi Schweiz, Jungwacht/Blauring oder das Blaue Kreuz.

Gericht stützt VBS-Verdikt

Gemäss der NZZ hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Diese hatte auf den VBG-Vereinszweck hingewiesen und ihn wie folgt zitiert: «Die Botschaft der Bibel in die Welt der Schulen und Universitäten hineinzutragen, damit viele den Weg in die Nachfolge Jesu Christi finden, war und ist heute das Grundanliegen der VBG.» Doch damit werde die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht ausdrücklich thematisiert, war die Einschätzung bei BSV. Letztlich hätten allein schon die Überschriften im Mitarbeiterhandbuch wie «Evangelisch-pietistische Wurzeln, missionarischer Auftrag» und «Die VBG als evangelistische Bewegung» keine Zweifel am ablehnenden Beschluss gelassen. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt: «Ausgehend von den Unterlagen, welche die Vorinstanz geprüft hat, kann nicht ernsthaft angezweifelt werden, dass der Beschwerdeführer allein oder doch überwiegend missionarische Zwecke verfolgt.» Die VBG könne keine Finanzhilfe für etwas beanspruchen, dessen Ziele sie gemäss dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz gar nicht verfolge. Der Fokus der VBG sei «allein das Missionarische».

Geld lieber für Jungparteien

Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass nicht alle glaubensbasierten Organisationen die Unterweisung und Verbreitung von Glaubensgrundlagen ins Zentrum ihrer Aktivitäten stellten und daher durchaus auch Anspruch auf Finanzhilfen für die Kinder- und Jugendarbeit hätten. Dazu gehören etwa der Verband Katholischer Pfadi, Cevi oder das Blaue Kreuz. Wie hier die Unterscheidung gemacht wird, ohne die Praxis zu kennen, ist unklar.

Unverständnis über den Entscheid

Andi Bachmann-Roth von der Jugendallianz bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes. Noch schlimmer als die gestrichenen Gelder findet er aber den Vorwurf der Indoktrination an die Adresse der VBG. Christliche Jugendarbeit diene der ganzheitlichen Förderung junger Menschen. Bachmann-Roth: «Zu dieser ganzheitlichen Entwicklung gehört auch der Glaube, vermittelt ohne Zwang und Manipulation. Dies erlebe ich in vielen christlichen Verbänden. Mit Freude werde ich weiter über den grossen Wert christlicher Jugendarbeit reden!»

Benedikt Walker vom VBG war zum Zeitpunkt der idea-Anfrage noch nicht im Besitz des Urteils und der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts. Sobald dies vorliege, werde man es mit juristischer Unterstützung näher anschauen und über die nächsten Schritte entscheiden. Die Einsprachen weiterer christlicher Werke sind noch hängig.

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Datum: 05.07.2015
Autor: Rolf Höneisen
Quelle: ideaSpektrum Schweiz

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